Finanzierung und Refundierung

Die Krankenkasse gewährt zur Zeit gegen Vorlage der bereits bezahlten Honorarnote einen Kostenzuschuss.

Voraussetzung für die Gewährung dieses Kostenzuschusses sind:

1. Das Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krankheit anzusehen ist (Sie benötigen jedoch keine ärztliche Zuweisung zum Erstgespräch).

2. Der schriftliche Nachweis, dass spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung im gleichen Abrechnungszeitraum eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde; diese Bestätigung soll auf dem von der Kasse aufgelegten Bestätigungsformular erfolgen, welches Sie bei mir anlässlich des Erstgespräches erhalten.

3. Die Honorarnote muss neben persönlichen Daten u.a. die Diagnose, die Behandlungsmethode, die Anzahl der Behandlungen sowie Datum und Dauer der Behandlungen enthalten.

4. Ab der 11. Sitzung ist es erforderlich, ein von mir auszufüllendes Antragsformular vorzulegen.

Nähere Informationen und Details zu anfallenden Kosten gebe ich Ihnen gerne im Rahmen eines Telefonates oder anlässlich des Erstgespräches bekannt.

Finanzierung
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